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Rechtsanwalt Jürgen Pillig
Habsburgerstraße 10
10781 Berlin

Telefon: (030) 21 75 66 05
Telefax: (030) 21 75 66 06

Erben und Vererben

Wussten Sie, dass nur ca. jeder fünfte Deutsche ein Testament errichtet, oder eine sonstige Nachfolgeregelung (Erbvertrag etc.) trifft?
Wussten Sie, dass ein vernünftiger Vermögensübergang ohne eine solche Nachfolgeregelung völlig zufällig ist und nur selten mit dem mutmaßlichen Willen des Erblassers übereinstimmt?
Wussten Sie, dass von den genannten erbrechtlichen Verfügungen, die 20% der Deutschen treffen, über 90% inhaltlich verfehlt, unklar, widersprüchlich, sinnwidrig oder völlig unwirksam sind?

Sie wollen

  • sinnvolle und klare Verfügungen, die Ihren letzten Willen genau und nachvollziehbar zum Ausdruck bringen
  • eine kostengünstige und effiziente Nachlassabwicklung die nicht große Teile Ihres hart erarbeiteten Vermögens verschlingt
  • eine Nachfolgeregelung, die möglichst viele Steuern spart

Sie machen sich Sorgen

um das finanzielle Schicksal Ihres Partners, Ihrer Kinder, Ihrer Firma, Ihres behinderten Angehörigen nach Ihrem Tod?

Sie haben geerbt und brauchen Rat

  • wie Sie feststellen können ob Sie die Erbschaft annehmen sollten
  • wie Sie sich mit Miterben auseinandersetzen
  • wie Sie Testamenten und Erbverträgen, Testamentsvollstreckung etc. sinnvoll gestalten
  • wie Sie Ihren Erben helfen, Erbschaftssteuer zu sparen ohne Ihren eigenen Bedarf zu Lebzeiten einschränken zu müssen
  • wie Sie Ihren Pflichtteil geltend machen müssen, wenn Sie im Erbfall durch Ihre nächsten Verwandten übergangen worden sind oder als Erbe Pflichtteilsansprüche abwehren
  • bei der richtigen Testamentsauslegung oder bei der Bemessung der Höhe Ihrer Erbschaft
  • wie die Erbengemeinschaft schnell und unkompliziert auseinandergesetzt werden kann
  • wie Sie durch eine vorweggenommene Erbfolge Ihr Vermögen vor dem Zugriff des Finanzamtes oder von Pflichtteilsberechtigten schützen

Deshalb wünschen Sie

einen Fachmann mit Spezialkenntnissen im Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht, der Ihre Ideen zur Testamentsgestaltung in Absprache mit Ihnen umsetzt.
Durch die konsequente Spezialisierung auf den Bereich des Erbschafts- und Erbschaftssteuerrechts sowie das Studium erb- und erbschaftssteuerlicher Literatur und der Teilnahme an einer Vielzahl von Seminaren, Vorträgen und Lehrgängen sowie jahrelanger Fokussierung auf die Bearbeitung erbrechtlicher Fälle hat Rechtsanwalt Pillig die Grundlage für sein Spezialgebiet Erbrecht gelegt.

Rechtsanwalt Pillig gilt als ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Erbrechts und des Erbschaftssteuerrechts. Im Bereich des Erbrechts ist Rechtsanwalt Pillig seit Jahren als Dozent für verschiedene private Bildungsträger tätig. Daneben wurden zahlreiche Artikel im Bereich des Erbrechts veröffentlicht. Rechtsanwalt Pillig betreut in diesem Bereich neben zahlreichen Verbänden auch kleinere und mittlere Unternehmen sowie Privatpersonen.

Hier konnte Rechtsanwalt Pillig in den letzten Jahren seine Fähigkeiten und Kenntnisse unter Beweis stellen, indem er eine Vielzahl von Publikationen aus dem Bereich des Erbrechts veröffentlicht hat.

Schließlich ist er Mitglied der "Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.". Der DVEV ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern, die sich in besonderer Weise mit Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht befassen. In erbrechtlichen Fragen ist dieser der führende Zusammenschluss von Erbrechtsexperten. Durch die Bündelung von Erbrechtswissen ist so eine schnelle und unkomplizierte Klärung von Spezialfragen möglich.