Erben und Vererben
Wussten Sie, dass nur ca. jeder fünfte Deutsche ein
Testament errichtet, oder eine sonstige Nachfolgeregelung (Erbvertrag
etc.) trifft?
Wussten Sie, dass ein vernünftiger Vermögensübergang ohne eine solche
Nachfolgeregelung völlig zufällig ist und nur selten mit dem mutmaßlichen
Willen des Erblassers übereinstimmt?
Wussten Sie, dass von den genannten erbrechtlichen Verfügungen,
die 20% der Deutschen treffen, über 90% inhaltlich verfehlt, unklar,
widersprüchlich, sinnwidrig oder völlig unwirksam sind?
Sie wollen
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sinnvolle und klare Verfügungen, die Ihren
letzten Willen genau und nachvollziehbar zum Ausdruck bringen
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eine kostengünstige und effiziente Nachlassabwicklung
die nicht große Teile Ihres hart erarbeiteten Vermögens verschlingt
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eine Nachfolgeregelung, die möglichst viele
Steuern spart
Sie machen sich Sorgen
um das finanzielle Schicksal Ihres Partners,
Ihrer Kinder, Ihrer Firma, Ihres behinderten Angehörigen nach Ihrem
Tod?
Sie haben geerbt und brauchen Rat
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wie Sie feststellen können ob Sie die Erbschaft
annehmen sollten
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wie Sie sich mit Miterben auseinandersetzen
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wie Sie Testamenten und Erbverträgen, Testamentsvollstreckung
etc. sinnvoll gestalten
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wie Sie Ihren Erben helfen, Erbschaftssteuer
zu sparen ohne Ihren eigenen Bedarf zu Lebzeiten einschränken
zu müssen
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wie Sie Ihren Pflichtteil geltend machen
müssen, wenn Sie im Erbfall durch Ihre nächsten Verwandten übergangen
worden sind oder als Erbe Pflichtteilsansprüche abwehren
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bei der richtigen Testamentsauslegung oder
bei der Bemessung der Höhe Ihrer Erbschaft
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wie die Erbengemeinschaft schnell und unkompliziert
auseinandergesetzt werden kann
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wie Sie durch eine vorweggenommene Erbfolge
Ihr Vermögen vor dem Zugriff des Finanzamtes oder von Pflichtteilsberechtigten
schützen
Deshalb wünschen Sie
einen Fachmann mit Spezialkenntnissen im Erbrecht
und Erbschaftssteuerrecht, der Ihre Ideen zur Testamentsgestaltung
in Absprache mit Ihnen umsetzt.
Durch die konsequente Spezialisierung auf den Bereich des Erbschafts-
und Erbschaftssteuerrechts sowie das Studium erb- und erbschaftssteuerlicher
Literatur und der Teilnahme an einer Vielzahl von Seminaren, Vorträgen
und Lehrgängen sowie jahrelanger Fokussierung auf die Bearbeitung
erbrechtlicher Fälle hat Rechtsanwalt Pillig die Grundlage für sein
Spezialgebiet Erbrecht gelegt.
Rechtsanwalt Pillig gilt als ausgewiesener Experte auf dem Gebiet
des Erbrechts und des Erbschaftssteuerrechts. Im Bereich des Erbrechts
ist Rechtsanwalt Pillig seit Jahren als Dozent für verschiedene
private Bildungsträger tätig. Daneben wurden zahlreiche Artikel
im Bereich des Erbrechts veröffentlicht. Rechtsanwalt Pillig betreut
in diesem Bereich neben zahlreichen Verbänden auch kleinere und
mittlere Unternehmen sowie Privatpersonen.
Hier konnte Rechtsanwalt Pillig in den letzten Jahren seine Fähigkeiten
und Kenntnisse unter Beweis stellen, indem er eine Vielzahl von
Publikationen aus dem Bereich des Erbrechts veröffentlicht hat.
Schließlich ist er Mitglied der "Deutschen Vereinigung für Erbrecht
und Vermögensnachfolge e. V.". Der DVEV ist ein Zusammenschluss
von Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern, die sich in besonderer
Weise mit Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht befassen. In erbrechtlichen
Fragen ist dieser der führende Zusammenschluss von Erbrechtsexperten.
Durch die Bündelung von Erbrechtswissen ist so eine schnelle und unkomplizierte
Klärung von Spezialfragen möglich.
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