Den Nachlass regeln – rechtzeitig und rechtssicher

In Deutschland besteht grundsätzlich keine Pflicht für den Erblasser, seinen Nachlass vor dem Erbfall zu regeln. Ohne individuelle Nachfolgeregelungen greift im Todesfall unumgänglich die gesetzliche Erbfolge. Hierbei wird der Nachlass je nach Verwandtschaftsverhältnis unter den Angehörigen des Erblassers aufgeteilt.

Dieses Vorgehen birgt jedoch Nachteile für alle Beteiligten und läuft selten unproblematisch ab. Häufig kommt es innerhalb der Erbengemeinschaft zu Streitigkeiten, insbesondere wenn Personen sich übergangen fühlen oder Immobilien Teil des Nachlasses sind. Zudem ist der Vermögensübergang ohne vernünftige, rechtssichere Nachfolgeregelung komplett zufällig und stimmt nur selten mit dem mutmaßlichen Willen des Erblassers überein.

Möchten Sie also sicherstellen, dass Ihr letzter Wille genau so umgesetzt wird, wie Sie es sich wünschen, sollten Sie bereits frühzeitig entsprechende Maßnahmen vornehmen und schon zu Lebzeiten Ihren Nachlass regeln.

Nutzen Sie die Vorteile einer frühzeitigen und umsichtigen Nachfolgeregelung:

  • Sinnvolle und klare Verfügungen, die Ihren letzten Willen unmissverständlich zum Ausdruck bringen
  • Mögliche Abweichungen von der gesetzlichen Erbfolge
  • Einsetzen von Drittpersonen als Erben
  • Vermächtnis bestimmter Gegenstände an bestimmte Personen
  • Vermeidung von Streit bei der Erbauseinandersetzung
  • Kostengünstige und effiziente Nachlassabwicklung, die nicht große Teile Ihres hart erarbeiteten Vermögens verschlingt
  • Nachfolgeregelung, die möglichst viele Steuern spart
  • Mögliche Übertragung von Nachlasswerten bereits zu Lebzeiten (Schenkung zu Lebzeiten oder Ausstattung)
Rechtsanwalt Pillig vor weißer Wand

Fallstricke bei der Nachlassregelung vermeiden

Trotz der zahlreichen Vorteile errichtet derzeit nur jeder vierte Deutsche ein Testament oder trifft eine sonstige Nachfolgeregelung (Erbvertrag etc.). Von diesen genannten erbrechtlichen Verfügungen sind dabei über 90 Prozent inhaltlich verfehlt, unklar, widersprüchlich, sinnwidrig oder völlig unwirksam. Der Grund: Viele Testamentsverfasser errichten ihr Testament vollkommen eigenständig und ohne fachlichen Rat eines entsprechenden Experten (s. eigenhändiges Testament).

Um gültig zu sein, muss jede Nachlassregelung formelle und inhaltliche Vorschriften erfüllen. Löst die Testamentseröffnung bei Familienmitgliedern oder Verwandten Frustration aus, wird sehr oft die Möglichkeit der Testamentsanfechtung genutzt, um den letzten Willen des Erblassers für ungültig erklären zu lassen. Viele Erblasser machen aufgrund ihres mangelnden Fachwissens einen Fehler. So findet sich fast immer ein Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Anfechtung. Wird ein Testament gerichtlich für ungültig erklärt, greift die normale gesetzliche Erbfolge ohne Rücksicht auf die Wünsche des Verstorbenen.

Richtig vererben: Sicherheit für Ihre Liebsten

Damit das finanzielle Schicksal Ihres Partners, Ihrer Kinder, Ihrer Firma oder Ihres behinderten Angehörigen nach Ihrem Tod wirklich gesichert ist, empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld intensive Erkundungen über das Thema einzuholen oder sich an einen entsprechenden Fachmann zu wenden.

Bei einem notariellen Testament kann für gewöhnlich ein Notar dafür sorgen, dass die gesetzlichen Formvorschriften und Formerfordernisse für die jeweilige Testamentsform eingehalten werden. Um individuelle persönliche und wirtschaftliche Ansprüche in Ihrer Nachlassregelung rechtssicher festzuhalten, sollten Sie sich immer an einen spezialisierten Anwalt für Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht wenden. Einem Experten sind zudem sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten bekannt, sodass eine optimale Lösung für Sie und Ihre Wünsche gefunden werden kann, ohne dass Ihnen bereits zu Lebzeiten ein Nachteil daraus entsteht.

Auch wenn Ihre Familien- und Vermögensverhältnisse kompliziert sind, empfiehlt es sich, einen Anwalt einzubeziehen. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Nachlasswert und sind überschaubar.

Nachlass regeln: Checkliste für Erblasser

  1. Regeln Sie Ihren Nachlass frühzeitig durch Errichten eines Testaments oder Aufsetzen eines Erbvertrages.
  2. Verwahren Sie das Testament sicher und informieren Sie eine Vertrauensperson über dessen Verbleib.
  3. Verschriftlichen Sie Ihre Wünsche für die Bestattung.
  4. Tragen Sie alle Unterlagen über Ihre Bankkonten, Sparbücher, Wertpapiere und Bausparverträge zusammen.
  5. Ordnen Sie wichtige Dokumente (Verträge, Steuerunterlagen, Kreditunterlagen, Versicherungen).
  6. Erstellen Sie eine Auflistung Ihrer Online-Dienste inklusive Zugangsdaten.
  7. Erstellen Sie eine Auflistung laufender Abonnements und Vereinsmitgliedschaften.

Diese Liste dient nur einem allgemeinen Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Hilfe für Erben bei der Nachlassregelung

Der eingetretene Todesfall eines nahen Verwandten stellt in erster Linie eine große Belastung für die Betroffenen dar. Dazu kommt die Verpflichtung, den Nachlass des Verstorbenen schnellstmöglich zu regeln und die Bestattung zu organisieren. Oft ist unklar, welche Maßnahmen hierfür eingeleitet werden müssen. Diese Situation kann viele Hinterbliebene leicht überfordern.

Zudem birgt eine eigenmächtige Vermögensaufteilung das Risiko, teure Fehler zu machen. Durch die Spezialisierung unserer Kanzlei auf die Rechtsgebiete Erbrecht und Erbsteuerrecht sind uns sämtliche Besonderheiten bekannt, die nach einem Erbfall vorliegen können.

Unsere Anwaltskanzlei berät Sie, …

  • wie Sie feststellen können, ob Sie die Erbschaft annehmen sollten.
  • wie Sie sich mit Miterben auseinandersetzen.
  • wie Sie Testamente und Erbverträge, Testamentsvollstreckung etc. sinnvoll gestalten.
  • wie Sie Ihren Pflichtteil geltend machen müssen, wenn Sie im Erbfall durch Ihre nächsten Verwandten übergangen worden sind oder als Erbe Pflichtteilsansprüche abwehren.
  • bei der richtigen Testamentsauslegung.
  • bei der Bemessung der Höhe Ihrer Erbschaft und eventueller Schulden.
  • wie die Erbengemeinschaft schnell und unkompliziert auseinandergesetzt werden kann.
  • wie Sie durch eine vorweggenommene Erbfolge Ihr Vermögen vor dem Zugriff des Finanzamtes oder von Pflichtteilsberechtigten schützen.

Den Nachlass richtig regeln: Checkliste für Erben

  • Der Arzt, der den Tod Ihres Angehörigen feststellt, stellt den Totenschein aus. Dieses Dokument müssen Sie innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt abgeben.
  • Beim Standesamt muss eine Sterbeurkunde beantragt werden.
  • Informieren Sie Verwandte, Angehörige, Freunde, Arbeitgeber.
  • Organisieren Sie die Bestattung bei einem Beerdigungsinstitut.
  • Suchen Sie nach einem Testament. In diesem sind eventuell auch die Wünsche des Verstorbenene zur Bestattung enthalten.
  • Reichen Sie das Testament oder den Erbvertrag direkt beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen) ein.
  • Möchten Sie das Erbe ausschlagen, müssen Sie innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Erbschaft eine Ausschlagungserklärung beim Nachlassgericht einreichen.
  • Möchten Sie das Erbe antreten, beantragen Sie einen Erbschein beim Nachlassgericht.
  • Für Behördengänge halten Sie immer bereit: Erbschein, Sterbeurkunde, Vollmachten, ggf. Heiratsurkunde
  • Kündigen Sie das Mietverhältnis und organisieren Sie die Haushaltsauflösung.
  • Kündigen Sie Zeitschriften-Abos und Mitgliedschaften in Vereinen.
  • Wenden Sie sich ggf. an Banken, Versicherungen, Grundbuchamt.

Diese Auflistung dient nur einem allgemeinen Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Lassen Sie sich bei Problemen und Sonderfällen immer durch Rechtsanwälte beraten, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

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