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Rechtsanwalt Jürgen Pillig
Habsburgerstraße 10
10781 Berlin

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Bank und Kunde

Eine Bank bzw. Versicherung macht pleite

Passiert nicht? Nicht in Deutschland? Passiert doch: Systracom Bank, BFI Bank, BKMU Bank, Mannheimer Lebensversicherungs AG, etc.). Ist mein Geld sicher? Nun, es macht zunächst einmal einen grundsätzlichen Unterschied, ob es sich um Konto- bzw. Spareinlagen u.ä. handelt, oder um Wertpapiere etc., die man durch die Bank hat deponieren lassen. Bei Wertpapieren  ist es zum Beispiel so, dass der Kunde Eigentümer derselben ist und auch im Falle des Konkurses der Bank bleibt. Bei Konto- oder Spareinlagen handelt es sich dagegen nur um Forderungen des Kunden gegen die Bank, mit denen der Kunde u.U. sehr wohl ausfallen kann. Ähnlich verhält es sich im Falle der Pleite einer Lebensversicherungsgesellschaft. Der Bankkunde ist aber u.a. durch den sog. Einlagensicherungsfonds bis zu gewissen Höchstbeträgen gesichert. Es kommen aber auch darüber hinaus Schadensersatzansprüche gegen Dritte in Betracht.

Falsch beraten?

Sie wollten eine sichere Geldanlage ohne großes Risiko zu einer angemessenen Rendite. Ihr Finanzberater verkauft / vermittelt Ihnen dagegen eine hochspekulative Geldanlage, was Sie aber erst bemerken, nachdem das Geld weg ist. Der Bundesgerichtshof hat gerade in den letzten Jahren die Aufklärungspflichten von Finanzberatern, Vermittlern, Maklern und Bankangestellten ganz erheblich ausgeweitet. Sie sollten sich nicht in jedem Fall kampflos damit zufrieden geben, dass das Geld weg ist und berechtigte Schadensersatzansprüche gegen solvente Dritte (bspw. die beratende Bank etc.) zumindest durch einen Anwalt prüfen lassen.

Die Bank bewegt sich nicht

Sie haben einen Kreditvertrag mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen. Die Zinsen fallen – der Zinssatz bleibt gleich hoch. Die Bank verspürt überhaupt keine Veranlassung den Zinssatz an den geänderten Marktzins anzupassen? Dies müssen Sie nicht hinnehmen! Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie einen Anspruch gegen die Bank auf Anpassung des Zinssatzes an den gesunkenen Marktzins.

Lebensversicherung – Freigabe von Sicherheiten

Sie haben mehrere Lebensversicherungen o.ä. als Sicherheit für die Gewährung eines Darlehens an ihre Bank abgetreten. Nach mehreren Jahren ist ein Grossteil des Darlehens zurückgezahlt. Die Bank ist völlig „übersichert“. Obwohl das Sicherheitsbedürfnis der Bank bei nur einer abgetretenen Lebensversicherung völlig gedeckt wäre, gibt Sie die anderen Sicherheiten nicht frei? Auch dies müssen Sie nicht unbedingt hinnehmen!

 
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