Bank und Kunde
Eine Bank bzw. Versicherung macht pleite
Passiert nicht? Nicht in Deutschland? Passiert doch:
Systracom Bank, BFI Bank, BKMU Bank, Mannheimer
Lebensversicherungs AG, etc.). Ist mein Geld sicher? Nun, es
macht zunächst einmal einen grundsätzlichen Unterschied, ob es
sich um Konto- bzw. Spareinlagen u.ä. handelt, oder um
Wertpapiere etc., die man durch die Bank hat deponieren lassen.
Bei Wertpapieren ist es zum Beispiel so, dass der Kunde Eigentümer derselben
ist und auch im Falle des Konkurses der Bank bleibt. Bei Konto-
oder Spareinlagen handelt es sich dagegen nur um Forderungen des
Kunden gegen die Bank, mit denen der Kunde u.U. sehr wohl
ausfallen kann. Ähnlich verhält es sich im Falle der Pleite
einer Lebensversicherungsgesellschaft. Der Bankkunde ist aber
u.a. durch den sog. Einlagensicherungsfonds bis zu gewissen
Höchstbeträgen gesichert. Es kommen aber auch darüber hinaus
Schadensersatzansprüche gegen Dritte in Betracht.
Falsch beraten?
Sie wollten eine sichere Geldanlage ohne großes Risiko zu
einer angemessenen Rendite. Ihr Finanzberater verkauft /
vermittelt Ihnen dagegen eine hochspekulative Geldanlage, was
Sie aber erst bemerken, nachdem das Geld weg ist. Der
Bundesgerichtshof hat gerade in den letzten Jahren die
Aufklärungspflichten von Finanzberatern, Vermittlern, Maklern
und Bankangestellten ganz erheblich ausgeweitet. Sie sollten
sich nicht in jedem Fall kampflos damit zufrieden geben, dass
das Geld weg ist und berechtigte Schadensersatzansprüche gegen
solvente Dritte (bspw. die beratende Bank etc.) zumindest durch
einen Anwalt prüfen lassen.
Die Bank bewegt sich nicht
Sie haben einen Kreditvertrag mit einem variablen Zinssatz
abgeschlossen. Die Zinsen fallen – der Zinssatz bleibt gleich
hoch. Die Bank verspürt überhaupt keine Veranlassung den
Zinssatz an den geänderten Marktzins anzupassen? Dies müssen Sie
nicht hinnehmen! Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie
einen Anspruch gegen die Bank auf Anpassung des Zinssatzes an
den gesunkenen Marktzins.
Lebensversicherung – Freigabe von Sicherheiten
Sie haben mehrere Lebensversicherungen o.ä. als Sicherheit
für die Gewährung eines Darlehens an ihre Bank abgetreten. Nach
mehreren Jahren ist ein Grossteil des Darlehens zurückgezahlt.
Die Bank ist völlig „übersichert“. Obwohl das
Sicherheitsbedürfnis der Bank bei nur einer abgetretenen
Lebensversicherung völlig gedeckt wäre, gibt Sie die anderen
Sicherheiten nicht frei? Auch dies müssen Sie nicht unbedingt
hinnehmen!
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